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Wohngebiet "Unter dem Schloss", Cleebronn


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Benennung der Straßen



     
    B-Plan mit Straßennamen
    Der Gemeinderat hat durch die entsprechenden Bebauungsplanverfahren und die Vergabe der Rodungs- und Abbrucharbeiten den Weg für die Erschließung des künftigen Wohngebietes „Unter dem Schloss” freigemacht. Nachdem das Wohngebiet bereits seit vielen Jahren den Namen „Unter dem Schloss“ trägt und auch der Bebauungsplan diese Bezeichnung hat, steht nun die Benennung der künftigen Straßen an.

    Hierzu gab es folgende Gedankengänge: Die Benennung von Straßen ist natürlich eine „Wissenschaft” für sich und sind bestimmten Trends und Modeerscheinungen unterworfen. So gab es Zeiten, in denen Dichter, Bäume, Vögel, Rebsorten und andere Gruppen für Straßennamen herangezogen wurden. Auch die Verwendung alter Gewannnamen war eine gewisse Zeit weit verbreitet, hängt aber auch von der klanglichen Qualität dieser Gewannnamen ab.   Mit diesem Wohngebiet – dem einzigen in absehbarer Zeit – besteht die einmalige Gelegenheit bei der Vergabe der Straßennamen einerseits die einmalige, spannende und bisher nicht im öffentlichen Raum dokumentierte Geschichte Cleebronns darzustellen. Die ursprüngliche Zweiteilung des Ortes ist ein in der Geschichte nicht häufig vorkommender Umstand, der eine öffentliche und somit greifbare Würdigung verdient.

    Die bis 1844 andauernde Zweiteilung Cleebronns in Alt-Cleebronn und Neu-Cleebronn rührt von der ungefähr hälftigen Verpfändung des ursprünglich im Besitz der Herren zu Magenheim stehenden Dorfes an den Erzstift Mainz, auch Kurmainz genannt. Der an Kurmainz verpfändete Teil blieb bis 1785 im Eigentum des Erzstiftes und wurde anschließend an Württemberg verkauft. Der den Herren von Magenheim gehörende Teil wurde nach dem Niedergang des Adelsgeschlechtes an das Haus Württemberg abgegeben. Erst 1844 wurden die beiden Dörfer dann zum heutigen Cleebronn vereint. Es liegt nahe, dass diese spannende und für ein relativ kleines Dorf ungewöhnliche Geschichte in der Benennung von Straßen auch öffentlich dokumentiert wird. Es ist daher beschlossen, die bisher „Planstraße A“ genannte Haupterschließungsstraße im südlichen Abschnitt „Magenheimer Straße“ und im nördlichen Abschnitt „Kurmainzstraße“ zu benennen. Symbolisch wie tatsächlich vereinigen sich die beiden Straßenabschnitte im östlichen Teil des Gebietes. An dieser Stelle könnte im öffentlichen Grünbereich eine Tafel auf die geschichtlichen Besonderheiten hinweisen. Außerdem sollten bei allen Straßennamenschildern kleinere Infotafeln auf die Hintergründe für die Benennunghinwiesen.

    Der zweite Aspekt der Straßenbenennung zielt darauf ab, dass die wenigen historischen Cleebronner Persönlichkeiten kaum öffentlich benannt und gewürdigt werden. Von der – etwas sperrigen – Raumbenennung im Bürgerhaus Alte Schule abgesehen, finden sich im öffentlichen Raum fast keine Hinweise auf Cleebronner Persönlichkeiten.

    „Planstraße B” wird „Carl-Goerdeler-Straße”
    Die sicher bekannteste und in ihrer Bedeutung überragende Persönlichkeit mit Cleebronner Bezug ist Carl Goerdeler. Der 1884 in Schneidemühl geborene Dr. Carl Friedrich Goerdeler war ab 1930 Oberbürgermeister von Leipzig. Aus Protest gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft trat er 1937 zurück. Er schloss sich 1939 dem so genannten konservativen Widerstand gegen Hitler an. Im Umfeld des Attentats gegen Hitler vom 20. Juli 1944 galt er als künftiger Reichskanzler nach dem Sturz des NS-Regimes. Mehrere Wochen nach dem missglückten Attentat wurde Goerdeler in Ostpreußen verhaftet, vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und am 2. Februar 1945 in Berlin-Plötzensee hingerichtet. Die Familie Goerdeler war ab 1943 Eigentümer des Katharinenplaisirs bei Cleebronn. Nach der Ermordung Goerdelers wurde das Eigentum vom NS-Regime eingezogen. Nach Kriegsende lebten die Hinterbliebenen noch einige Jahre im Katharinenplaisir, bevor dieses schließlich 1950 verkauft wurde.

    „Planstraße C” wird „Graf-Stadion-Straße”
    Eine Verbindung zwischen historischen Cleebronner Figuren und der Ortsgeschichte stellt Graf Johann Phillipp von Stadion (1652 – 1741) dar. Er war kurmainzischer Oberhofmeister und Geheimer Rat. Nachdem der an Kurmainz verpfändete Teil Cleebronns wiederum an Württemberg weiter verpfändet wurde, bemühte sich Graf Stadion um eine Rückerlangung dieses Teils. So wurde der verpfändete kurmainzische Teil Cleebronns 1727 von Württemberg ausgelöst und an Graf Stadion verpfändet. Erst 1785 lief diese Verpfändung aus, der Erzstift verlängerte die Verpfändung nicht, sondern veräußerte diesen Teil Cleebronns endgültig an Württemberg. Neben dem Hause Württemberg bemühten sich damals auch der Deutsche Orden sowie Kurköln um die Cleebronner Besitzschaft. Der Erwerb durch Württemberg kann als Vorstufe der Vereinigung von Alt- und Neucleebronn betrachtet werden. Graf Stadion errichtete während seiner Herrschaft in Cleebronn nicht nur das heutige Cleebronner Rathaus (1736). Die nach der Reformation verwaiste und als Scheuer benutzte Michaelskirche wurde von Graf Stadion renoviert sowie der noch heute andauernden kirchlichen Nutzung wieder zugeführt. So wurde 1738 erstmals wieder durch einen Kapuzinerpater eine Messe gelesen. In Folge der „Reaktivierung“ der Michaelskirche durch die Kapuziner wurde das Hospiz auf dem Michaelsberg errichtet. Graf Stadion war also maßgeblich für den Bau bzw. den Erhalt der mitunter bekanntesten und geschichtlich bedeutendsten Cleebronner Bauwerken verantwortlich, dem heutigen Rathaus und der Michaelskirche samt den heute vorhandenen Baulichkeiten.

    In der ursprünglichen Planung war die „Planstraße E” im nordöstlichen Teil des Baugebietes, eine Verlängerung der Wilhelm-Fischer-Straße. Durch die 2.Änderung des Bebauungsplanes wurde sie nun zu einer eigenen Straße und bekommt den Namen des Gründers von Trippsdrill: „Kurt-Fischer-Straße".



 

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